Allgemeine Geschäftsbedingungen

03. 01. 2023

§ 1

Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil aller Webseiten, Inhalten und Produkten, die auf Emsig.app angeboten werden (im Folgenden zusammenfassend "Software") und gelten ausschließlich. Die Software gehört und wird betrieben von Hans Goedecke (Einzelunternehmen nach deutschem Recht), im Folgenden "Emsig", "wir" oder "uns". Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Nutzers erkennen wir nicht an, sofern wir deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
  2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.
  3. Mit der Anmeldung bei der Software werden dem Nutzer die AGB zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung von der Software umfassend.
  4. Die Nutzung der Software erfolgt unter der Zustimmung des Nutzers ohne Änderung sämtlicher hierin enthaltener Geschäftsbedingungen sowie aller weiteren Betriebsregeln, Richtlinien (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Datenschutzrichtlinie) und Verfahren, die von Zeit zu Zeit auf dieser Webseite von Emsig veröffentlicht werden (im Folgenden zusammenfassend der Vertrag).

§ 2

Gegenstand des Vertrages

  1. Diese Vertragsbedingungen regeln die zeitweise Nutzung der Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer.
  2. Die Software wird von uns als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereit gestellt. Der Nutzer kann die auf unseren Servern bzw. eine von uns beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
  3. Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.

§ 3

Vertragsschluss, Vertragsdauer

  1. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Nutzers zustande, die bei uns per E-Mail erfolgt. Der Nutzer bekommt ein Angebot geschickt, das mit gut ersichtlichen Links zu unseren AGB und der Datenschutzerklärung ausgestattet ist. Mit der Bestätigung dieses Angebotes ist der Nutzer bei der Software angemeldet und erhält ggf. nachfolgend die Annahme seines so gemachten Vertragsangebotes durch uns per E-Mail, wobei die AGB in Textform beigefügt sind.
  2. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Nutzer zudem einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abschließen.
  3. Der Vertrag ist für einen bestimmten Zeitraum fest abgeschlossen (einen Monat oder ein Jahr). Dieser Zeitraum ist im vom Nutzer akzeptierten Angebot ersichtlich. Der Vertrag wird danach zyklisch auf unbestimmte Zeit immer am Ende dieses Zeitraumes automatisch um diesen verlängert, wenn er nicht vorher von einer der Parteien gekündigt wurde.
  4. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 4

Zahlung

  1. Die Vergütung ist im vom Nutzer akzeptierten Angebot ersichtlich und hängt von dem jeweiligen Abonnementplan, dem Vertragszeitraum und der von uns berechneten Speichernutzung des Nutzers ab. Sie wird bei Vertragsabschluss und immer vor der zyklischen Verlängerung des Vertrages um diesen Zeitraum fällig und setzt sich aus dem Grundbetrag des Abonnementplanes und einem nutzungsabhängigen Betrag für die Datenspeicherung zusammen.
  2. Dieser und alle anderen unserer Preise sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.
  3. Die Bezahlung der laufenden Vergütungen erfolgt auf dem vereinbarten Zahlungsweg.
  4. Sofern der Nutzer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
  5. Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, können wir ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass wir den Zugang des Nutzers zu der Software vorübergehend sperren. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Wir können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
  6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.

§ 5

Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt

  1. Wir sind verpflichtet, dem Nutzer die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Unsere Leistung umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Wir schulden nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
  2. Wir sind berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für unseren Betriebsablauf oder den der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Wir werden dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (zB bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen sind wir zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
  3. Der Nutzer soll uns Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich mitteilen.
  4. Sind wir zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht unsere Verpflichtung zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
  5. Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.

§ 6

Leistungserbringung, Support

  1. Der Nutzer kann bei uns Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt schriftlich per E-Mail, jedoch sind wir nicht dazu verpflichtet eine Antwort zu geben, sollte dies für uns aus irgendeinem Grund in diesem Moment nicht möglich sein.
  2. Der Nutzer hat nur Anspruch auf die von uns tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
  3. Wir können die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.
  4. Soweit wir elektronischen Support leisten, gestattet uns der Nutzer jederzeit zum Zwecke des Supports den Zugang zu allen seinen Systemkomponenten. Wir stellen eine evtl. notwendige Remote-Access-Verbindung und den damit verbundenen Aufwand kostenlos zur Verfügung. Der Nutzer ist nicht berechtigt, uns gegenüber eigene Kosten geltend zu machen, die in Zusammenhang mit der Remote-Access-Verbindung und dem Erbringen des Supports stehen, wie Verbindungs- oder Administratorenkosten, Zeitaufwand etc.

§ 7

Updates

  1. Wir entwickeln die Software und unsere Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.
  2. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
  3. Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von uns von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.

§ 8

Verbotene Nutzungen

  1. Dem Nutzer ist verboten, die Cloud-Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
  2. Dem Nutzer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen Sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu infizieren oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.
  3. Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizensierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 9

Pflichten des Nutzers, Mitwirkung

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bank- bzw. Zahlungsdaten. Macht der Nutzer unwahre Angaben, können wir den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und uns Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Nutzer erhält von uns die Zugangsdaten zu der Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Nutzer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Nutzer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern. 
  4. Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Nutzers der Zugang gesperrt werden. Hat der Nutzer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung uns entstehenden Kosten und Aufwendungen im Rahmen der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen und angemessenen Kosten.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt uns der Nutzer nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, uns den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
  6. Wir sichern die Daten des Nutzers auf dem von uns verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.
  7. Der Nutzer kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies am Ende eines jeden Arbeitstages zu tun.

§ 10

Gewährleistung

  1. Wir leisten nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Wir leisten die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von uns angebotenen und beschriebenen Software. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden unsereseits vorliegt.
  2. Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB unsererseits für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haften wir nur, wenn wir diesen Mangel kannten oder hätten kennen müssen und den Nutzer nicht entsprechend informiert haben.
  3. Der Nutzer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Nutzer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat und dies für den Mangel verantwortlich ist.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
  5. Meldet der Nutzer einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, sind wir berechtigt, dem Nutzer die Kosten für den geleisteten Support zu unseren zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Beratungspreisen zu berechnen, hilfsweise anhand der üblichen und angemessenen Kosten für eine solche Supportleistung.
  6. Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb unserer Geschäftszeiten durch kostenfreie Nachbesserung der Software. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zu.
  7. Der Nutzer ist verpflichtet, uns in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
  8. Ansprüche des Nutzers wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Software. Dies gilt nicht, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder durch den Mangel Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit des Nutzers verletzt wurden.

§ 11

Haftung

  1. Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
  2. Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten unserer Angestellten und Mitarbeiter sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  4. Die über unsere Software gespeicherten Inhalte und Daten von Nutzern werden von uns nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht unsere Meinung dar. Für fremde Angebote, Inhalte und insbesondere deren Nutzungsrechte sind wir nicht verantwortlich.

§ 12

Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen

  1. Wir räumen dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
  2. Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Nutzer insbesondere untersagt,
  • die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,
  • die Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,
  • die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist,
  • an der Software Marken, Urheber- oder andere Schutzrechtsvermerke zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen
  1. Die von der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Nutzers werden auf unseren Servern gespeichert. Der Nutzer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Insoweit sind wir nur Auftragsverarbeiter.

§ 13

Datenschutz

  1. Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.  
  2. Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden. 
  3. Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden. 
  4. Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
  5. Der Nutzer erlaubt uns, die vom Nutzer eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Wir sind auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen sind wir ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 14

Mediation

  1. Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Nutzer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieser Mediationsklausel ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne substantiierte Einwendungen von Seiten des Nutzers.
  2. Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem seiner Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
  3. Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
  4. Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 15

Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Emsig im Kreis Limburg-Weilburg (Hessen).
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Emsig. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, den Nutzer auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.